Kostenlos zum LKW Führerschein
100 % Förderung durch BildungsgutscheinDer Bildungsgutschein für Arbeitslose oder Arbeitssuchende ist bei Förderung beruflicher
Weiterbildung als ein wichtiges
Instrument der anzusehen.
Denn hiermit werden die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. der LKW Führerschein, zu 100 %
übernommen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen sind. Die Fahrschule Riedel ist als bundesweit
zugelassener Bildungsträger bereits seit Jahren zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.
Mit unseren aktuell 10 förderfähigen Weiterbildungsangeboten bieten wir eine umfangreiche Auswahl im Bereich Berufskraftfahrer.
Ein Antragsteller muss entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder bereits drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Nach einem Beratungsgespräch entscheidet die für den Antragssteller zuständige örtliche Arbeitsagentur individuell, ob
eine Förderung über den Bildungsgutschein in Frage kommt. Hier wird u. a. die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung
geprüft, z. B. wie sich nach einer erfolgreich absolvierten Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung
verbessern können.
Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, weist dieser dann u. a. das jeweilige Bildungsziel, die erforderliche
Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Im Anschluss daran wird er dann bei einem
geeigneten Bildungsträger, wie z. B. der Fahrschule Riedel vorgelegt.
Damit werden die Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen neben den reinen Lehrgangskosten auch möglicherweise anfallende Fahrtkosten, Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und sogar für die Betreuung von Kindern.
Übersicht unserer zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen
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