Berufskraftfahrer Weiterbildung
nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQVDer Eingang der Buchung wird nach Abschluss automatisch per E-Mail bestätigt.
Zahlung4 Wochen vor dem Termin senden wir per E-Mail eine Zahlungsanweisung.
Der Platz gilt als verbindlich reserviert, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Bei mehr als 25 Buchungen wird der Teilnehmer
automatisch auf Warteliste gesetzt und benachrichtigt, sobald ein Platz frei wird.
Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 10 Tage vor Schulungstermin möglich.
Bitte hierfür auf die Bestätigungsmail antworten.
89,- € / Person / Tag
jeweils Imbiss und Getränke inklusive
In der Stritt 11 (Industriegebiet Nord), 91710 Gunzenhausen
Dauer8.15 - 15.45 Uhr
Themen / Kenntnisbereiche:Der Termin kommt ab 10 Teilnehmern zustande.
Individuelle Termine sind für Gruppen ab 10 Personen möglich.
Weitere Informationen zur Berufskraftfahrer Weiterbildung
Wer ist zur Berufskraftfahrer Weiterbildung verpflichtet?
Zur Weiterbildung verpflichtet sind grundsätzlich alle selbständigen und angestellten Fahrerinnen und Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind,
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind oder
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR beschäftigt oder eingesetzt werden,
und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und folgende Kraftfahrzeuge nutzen:
- Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) oder
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Für welche Fahrzeuge wird KEIN Nachweis über die Grundqualifikation sowie die Weiterbildung benötigt?
Wie lange dauert eine Weiterbildung?
Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung absolviert werden, d. h.
5 Kurstage zu je 7 Stunden a 60 Minuten = 5 Module
Der Zeitplan kann von jedem Teilnehmer individuell festgelegt werden:
Als Kompaktkurs innerhalb einer Woche oder auch verteilt auf einen Monat, ein Jahr oder 5 Jahre.
Zur Info: Es gibt keine Prüfung in der Weiterbildung.
Über mehrere Jahre an keiner Weiterbildung teilgenommen?
Wer seine gewerbliche Tätigkeit (wieder) aufnehmen möchte, muss vor Beginn der Beschäftigung als Fahrer die Weiterbildung absolviert und diese im Führerschein eingetragen haben.
Wie setzen sich die Kenntnisbereiche der Weiterbildung zusammen?
Nach der BKrFQV sollen alle nachfolgenden Kenntnisbereiche während der 35 stündigen Weiterbildung abgedeckt werden. Diese dürfen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis durchgeführt werden. Die Inhalte der drei Kenntnisbereiche können zu unterschiedlichen Modulen zusammengefasst werden.
Kenntnisbereiche 1 - 3- 1.1 Kenntnis der Eigenschaft der kinematischen Kette (des Antriebsstrangs) für die optimierte Nutzung
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
- 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauch
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung der Fahrzeuge
- 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güteverkehr
- 3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.2 Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- 3.3 Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen
- 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
- 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung bei Notfällen
- 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Gütekraftverkehrs
welches Thema gehört zu welchem Kenntnisbereich?
Rahmenplan Güterkraftverkehr (PDF)
Rahmenplan Personenkraftverkehr (PDF)
Wie wird die Weiterbildung von Seiten der Ausbildungsstätte bestätigt?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) digital. Seit dem 02.12.2022 müssen Ausbildungsstätten auch Qualifikationsmaßnahmen direkt dort digital melden, so dass Papiernachweise entfallen. Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Wie wird die Weiterbildung im Führerschein nachgewiesen?
Seit dem 23. Mai 2021 ist die Schlüsselzahl 95 im Feld 12 des Führerscheins entfallen. Stattdessen muss jeder, der einen neuen Führerschein der Klassen C1, D1, C oder D erwerben oder den Führerschein verlängern möchte, den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen (nur bei gewerblicher Nutzung!).
Was wird für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt?
Der Antrag zur Ausstellung der FQN ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf bzw. zur Erteilung der FQN zu stellen. Es wird benötigt:- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passbild
- Nachweis der Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifikation (5 Module)
Güterkraftverkehr (sofern Erwerb C-Klassen vor dem 10.09.2009)
Personenverkehr (Erwerb D-Klassen vor dem 10.09.2008) - Nachweis der Grundqualifikation/ beschleunigte Grundqualifikation
(Erwerb C-Klassen ab 10.09.2009 oder D-Klassen ab dem 10.09.2008)
Wann und wo findet die Weiterbildung statt?
Nach den o. g. Terminen bzw. nach Absprache in unseren Räumlichkeiten "In der Stritt 11" in 91710 Gunzenhausen oder als geschlossenes Firmenseminar auch als Inhouse-Seminar
Was kostet die Weiterbildung?
s. o.
Bestehen Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung?
Für Unternehmen siehe Förderung BAG
Für die Teilnehmer siehe Bildungsprämie