Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw & Bus

5 Module nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV – in Gunzenhausen oder als Firmenschulung

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist für gewerbliche Lkw- und Busfahrer regelmäßig erforderlich. Bei der Fahrschule Riedel können einzelne Module gebucht oder mehrere Weiterbildungstage kombiniert werden. Die Teilnahme wird nach der Schulung digital an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister gemeldet.

Dauer

8:15 – 15:45 Uhr
7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten

Preis

89,- €

pro Person / Tag
inkl. Imbiss & Getränke

Ort

In der Stritt 11
91710 Gunzenhausen
Industriegebiet Nord

Gruppen

Firmenschulungen und individuelle Termine ab 10 Personen möglich.

Termine & Online-Anmeldung

Im Kalender einfach den gewünschten Weiterbildungstermin anklicken und anschließend „Neue Buchung“ wählen. Eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig.

  • Automatische Bestätigung per E-Mail bei Online-Buchung.
  • Anmeldung alternativ telefonisch unter 09831 / 80363 oder per WhatsApp unter 09831 / 80363.
  • Kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor Schulungstermin – dafür bitte auf die Bestätigungsmail antworten.
  • Bei ausgebuchten Terminen erfolgt die Eintragung automatisch auf die Warteliste.

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Was ist bei der BKF-Weiterbildung wichtig?

35 Unterrichtseinheiten

Innerhalb von 5 Jahren sind insgesamt 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten zu absolvieren. Üblich sind 5 Module mit je 7 Unterrichtseinheiten.

Keine Prüfung

Die Weiterbildung ist eine Teilnahme-Schulung. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist bei der Weiterbildung nicht vorgesehen.

Digitaler Nachweis

Die Qualifikationsmaßnahmen werden von anerkannten Ausbildungsstätten digital an das BQR übermittelt. Der Nachweis gegenüber Behörden erfolgt über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Flexible Verteilung

Die Module können verteilt besucht werden, zum Beispiel einzeln, kompakt in einer Woche oder in einem passenden Zeitraum vor Ablauf des FQN.

Themen & Kenntnisbereiche

Die Weiterbildung deckt die gesetzlich vorgesehenen Kenntnisbereiche ab: rationelles Fahren und Technik, Anwendung der Vorschriften sowie Sicherheit, Gesundheit, Dienstleistung und Logistik. Die Inhalte können je nach Modul unterschiedlich zusammengestellt sein.

Kenntnisbereiche BKF Weiterbildung Güterkraftverkehr Kenntnisbereiche BKF Weiterbildung Personenverkehr

Rahmenplan Güterkraftverkehr (PDF)

Rahmenplan Personenkraftverkehr (PDF)

Häufige Fragen zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Wer ist zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung verpflichtet?

Die Weiterbildung betrifft grundsätzlich Fahrerinnen und Fahrer, die gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr, Werkverkehr oder Personenverkehr durchführen und dafür Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE einsetzen.

Für welche Fahrzeuge wird kein Nachweis benötigt?

Es gibt gesetzliche Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Privatfahrten, Einsatzfahrzeuge oder Fahrten, bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Eine Übersicht befindet sich auf der Seite zur Beschleunigten Grundqualifikation.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die komplette Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Ein Modul hat mindestens 7 Unterrichtseinheiten. Die Module können bei Bedarf auch bei verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden.

Was passiert, wenn mehrere Jahre keine Weiterbildung besucht wurde?

Vor Aufnahme einer gewerblichen Fahrertätigkeit muss die Weiterbildung wieder abgeschlossen und der gültige Fahrerqualifizierungsnachweis vorhanden sein. Deshalb sollte die Beantragung des FQN rechtzeitig vor Ablauf erfolgen.

Wie wird die Weiterbildung bestätigt?

Die Teilnahme wird digital an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Papiernachweise spielen im Regelfall keine Rolle mehr; für die Ausstellung oder Verlängerung des FQN ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

Wie wird die Qualifikation nachgewiesen?

Seit dem 23. Mai 2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nachgewiesen. Der FQN ersetzt für neue Nachweise die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Welche Unterlagen werden für den FQN benötigt?

Die Anforderungen können je nach Fahrerlaubnisbehörde leicht abweichen. In der Regel werden Personalausweis oder Reisepass, aktueller Führerschein und ein biometrisches Passbild benötigt. Der Antrag sollte frühzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.

Wann und wo findet die Weiterbildung statt?

Die offenen Termine finden nach Kalender in den Schulungsräumen der Fahrschule Riedel, In der Stritt 11 in 91710 Gunzenhausen, statt. Geschlossene Firmenseminare sind nach Absprache auch als Inhouse-Schulung möglich.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Für Unternehmen im Güterkraftverkehr kommt je nach Förderperiode eine Förderung über das BALM in Betracht. Für Teilnehmende oder Arbeitssuchende können unter bestimmten Voraussetzungen Agentur für Arbeit oder Jobcenter relevant sein. Weitere Informationen stehen auf der Seite Förderungen für Lkw-Führerschein und Berufskraftfahrer.